Gegenstand des Vermittlungsvertrages
Folgende AGB’s sind fester Bestandteil aller Verträge zwischen INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG und dem zu vermittelnden Auftraggeber im nachfolgenden „AG“ genannt.
Leistungsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vorbereitung, Beratung und Vermittlung des AG in eine versicherungspflichtige Anstellung(ab 15 h/Woche) Vollzeit mit dem Ziel für mindestens 6 Monate.
Vertragsabschluss
In Anzeigen und Prospekten usw. enthaltene Leistungsangebote sind unverbindlich.
Die INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG ist nicht verpflichtet, mit jedem Auftraggeber einen Vertrag abzuschließen. Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Vertragform mit Unterschrift der INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG und des AG. Der AG erklärt mit Unterzeichnen des Vermittlungsvertrages der INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG gegenüber, dass seine Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Der AG berechtigt die INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG, seine Personalien auf geeigneten Datenträgern abzuspeichern und für die Vermittlung gemäß der Vertragsvereinbarung an Dritte, wie potentielle Arbeitgeber, Unternehmen, Firmen etc. zur individuellen Vorstellung anonymisiert weiterzugeben.
Der Beginn der Vermittlungstätigkeit der INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG ist abhängig von der Hinterlegung einer Kopie eines gültigen Vermittlungsgutscheines, ausgestellt von der zuständigen Agentur für Arbeit, ARGE oder Job-Center des AG. Bei Nichtvorlage eines gültigen Vermittlungsgutscheines verpflichtet sich der AG durch einen Vermittlungsvertrag für Selbstzahler, das da vereinbarte Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Vermittlung selbst zu zahlen ist.
Vermittlungsvergütung
Der Anspruch auf Vermittlungsvergütung entsteht, wenn infolge der erfolgreichen Arbeitsvermittlung durch die INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG ein Arbeitsvertrag mündlich, wie auch schriftlich zustande gekommen ist und der AG die Arbeitsaufnahme antritt. Dabei spielt es keine Rolle, ob zu diesem Zeitpunkt ein schriftlicher Arbeitsvertrag vorliegt oder nicht. Im Nachweisgesetz ist verankert, dass der Arbeitgeber spätestens 1 Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen hat.
Bei Vorlage eines gültigen Originalvermittlungsgutscheines ist zunächst die Zahlung der Vermittlungsvergütung nach Vorschrift SGB III §421g, § 296, bis zur Zahlung der zuständigen Agentur für Arbeit, ARGE oder Job-Center gestundet.
Versäumt der AG die Zusendung des Originalvermittlungsgutscheines, ergeht die Rechnungslegung über die im Vermittlungsgutschein ausgewiesene Höhe von 2000,00 € inkl. ges. MwSt an den AG.
Kündigung
Der Vermittlungsvertrag kann vom AG unter Einhaltung einer 14-tägigen Kündigungsfrist schriftlich oder durch Vorlage der Abmeldung seiner zuständigen Agentur für Arbeit, ARGE oder Job-Center gekündigt werden.
Haftung
Die INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG übernimmt keine Erfolgsgarantie bei nicht Vermittelbarkeit des AG durch Umstände, die nicht durch die INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG zu vertreten sind. Eine Haftung für finanzielle, körperliche oder andere Schäden, die mit der Vermittlungstätigkeit der INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG in Zusammenhang gebracht werden, lehnt die INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG ab. Für unkorrekte Angaben, die der AG in den Vertragunterlagen angegeben hat, kann die INES GERLING – PRIVATE ARBEITSVERMITTLUNG nicht verantwortlich gemacht werden.
Änderungen
Ergänzungen und Änderungen des Vermittlungsvertrages bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Einzelne Bestimmungen des Vermittlungsvertrages, welche unwirksam geworden sind, berühren nicht die Gültigkeit des Vermittlungsvertrages. Die Vertragspartner haben die unwirksame Klausel durch eine wirtschaftlich, gleichwertige und wirksame Bestimmung zu ersetzen.
Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Auftragnehmers. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Ines Gerling - private Arbeitsvermittlung arbeitet im Auftrag von mittelständischen Betrieben und Großunternehmen als externer Personaldienstleister. Wenn Sie sich auf ausgeschriebene Stelle bewerben möchten senden Sie uns bitte Ihren Lebenslauf und ausführliche Informationen zu Ihren beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten, sowie wenn vorhanden, Ihre letzten Arbeitszeugnisse bevorzugt per Email, Telefax oder auf dem Postweg. Rücksendungen von Bewerbungsunterlagen sind nur möglich wenn Sie uns einen an Sie frankierten Rückumschlag beilegen.
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Telefonnummer anzugeben damit wir Sie nach Erhalt der Bewerbungsunterlagen erreichen können.
Kopie Vermittlungsgutschein oder Selbstzahler .